Europäische Reiseversicherung

2009-05-15/ Europäische Reiseversicherung: Im Ausland bietet die e-Card
keinen ausreichenden Schutz


Arzt-, Krankenhaus-und Rückholkosten können auch innerhalb der EU ohne
ausreichenden Schutzexistenzbedrohend sein


Drei Viertel der Österreicher vertrauen darauf, mit der e-Card innerhalb Europas im
Falle einer Erkrankung oder eines Unfalles ausreichend abgesichert zu sein. Dieses
Ergebnis einer aktuellen Studie der Generali Versicherung mit der Europäischen
Reiseversicherung zeigt ein gefährliches Informationsdefizit: „Wer meint, im
Urlaubsland wie zu Hause bei einem Arzt oder im Krankenhaus nur die grüne
Plastikkarte auf den Tisch legen zu müssen, um kosten-oder wenigstens bargeldlos
zu einer entsprechenden Versorgung zu kommen, wird in vielen Fällen eine böse
Überraschung erleben“, bringt Dr. Martin Sturzlbaum, Vorstandsvorsitzender der
Europäischen Reiseversicherung die Problematik auf den Punkt.Ohne Cash geht
es nur selten und die Refundierung durch die heimische Krankenversicherung ist so
gering, dass man einen Großteil der Kosten selbst bezahlen muss. Diese können
schnell ruinöse Dimensionen erreichen.

Kosten betrugen 26.459 Euro, mit e-Card wurden 663,84 Euro refundiert

Tatsächlich bietet –wie auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in seiner
neuen Broschüre „Ihre Rechte auf Reisen“feststellt –die e-Card bzw. die auf der
Rückseite aufgedruckte Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) innerhalb
Europas nur einen Basisschutz: In EU und EWR-Ländern sowie in der Schweiz wird
sie von Vertragsärzten und Vertragskrankenanstalten akzeptiert, die Krankenkasse
des Urlaubslandes rechnet die Kosten direkt mit jener des Heimatlandes ab.

Dass dieser Idealfall häufig Theorie bleibt, kann technische Gründe –etwa ein nicht
kompatibles Kartenlesegerät –haben oder aber am bürokratischen Aufwand bei der
Verrechnung mit den Kassen liegen, vor allem aber an den bescheidenen
Vergütungssätzen: Zur Anwendung kommt der österreichische Kassentarif.
Wie er aussieht, zeigt ein konkretes Beispiel: Eine Frau wurde mit der Diagnose
Lungenentzündung vier Tage stationär in einem Krankenhaus in Gran Canaria
behandelt und anschließend mit dem Ambulanzjet nach Österreich überstellt. Die
Kosten für vier Tage Krankenhausaufenthalt betrugen 2.479 Euro, der Ambulanzjet
samt Arzt und Sanitäter 23.980 Euro. Von der österreichischen Sozialversicherung
bekam die Frau nur den pauschalierten Tagessatz von vier Mal 165,86 Euro, in
Summe 663,84 Euro rückerstattet. Den Differenzbetrag von 25.795,56 Euro hätte
sie ohne Reiseversicherung selbst bezahlen müssen.

Aufzahlungen und Selbstbehalte, wie sie etwa in Deutschland, Italien und
Frankreich anfallen, müssen grundsätzlich direkt bezahlt werden. Keinerlei
Vergütung gibt es für Kranken-Rücktransporte in die Heimat. Per Ambulanzjet kostet
das nach den Erfahrungen der Europäischen Reiseversicherung innerhalb Europas
imDurchschnitt zwischen 15.000 und 25.000 Euro, mit Linienmaschine immerhin
3.000 Euro.

Privatkliniken akzeptieren nur Geld, aber keine e-Card

Für eine Reihe von Nicht-EU-Ländern gibt es bilaterale
Sozialversicherungsabkommen. Dazu gehören so populäre Urlaubsländer wie
Kroatien oder die Türkei. Hier ist der alte „Urlaubskrankenschein“noch einsetzbar,
allerdings mit einer erheblichen Hürde: Er muss gegen einen Behandlungsschein
der lokalen Krankenkasse eingetauscht werden und das ist kaum am Urlaubsort
möglich, sondern meist nur in der weit entfernten Hauptstadt.

Noch problematischer als das Risiko mit der e-Card im Regen stehen zu bleiben, ist
es allerdings im Ernstfall undunter Zeitdruck, ein Vertragskrankenhaus mit
akzeptablem Standard oder einen Vertragsarzt in erreichbarer Nähe zu finden. In
den populären Feriendestinationen, besonders rund um das Mittelmeer, gibt es
speziell an den Küstengebieten fast ausschließlich Privatkliniken und Privatärzte,
auf die man schon wegen der fehlenden Sprachkenntnisse angewiesen ist. Hier
muss jede Rechnung direkt bezahlt werden.
Öffentliche Spitäler findet man meist nur imvon Einheimischen bewohnten Hinterland.
Zu Hause kann man die Rechnung dann bei der Krankenkasse zur Vergütung einreichen und bekommt den
oben genannten Tagessatz rückerstattet. Privatspitäler verrechnen je nach
Behandlungsaufwand 1.000 Euro und mehr pro stationären Tag. Für kleinere
Operationen legt man schnell einige tausend Euro hin. Die tatsächlichen Kosten
können –je nach Diagnose und Behandlungsaufwand –bis zu 10.000 Euro
ausmachen. Bei einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus inklusive Röntgen
nach einem Sturz mit Platzwundeam Kopf erstattete die Kasse 87,41 Euro, die
tatsächlichen Kosten lagen bei etwa 1.500 Euro.

Diese Tatsache betrifft viele Menschen jedes Jahr, da der Informationsstand leider
oft unzureichend ist.
Außerhalb Europas, wo auch nicht einmal theoretisch e-Card oder
Urlaubskrankenschein wirksam sind, gibt es im Krankheitsfall nur eine Alternative
zur Barzahlung für eine medizinische Behandlung: Eine private Reiseversicherung.
Nicht nur die Konsumentenschützer empfehlen im Hinblick auf die rasch in
existenzgefährdende Dimensionen ausufernden Beträge den Abschluss einer
Reiseversicherung, sondern auch das Außenministerium: Es lässt zwar im Ausland
gestrandete Landsleute nicht im Stich, holt sich den finanziellen Aufwand aber von
den Betroffenen wieder zurück. Diesvermeidet der Abschluss einer
Reiseversicherung.