Die 10 Pass-Irrtümer

Ärger mit dem Pass

Damit klassische Irrtümer den Urlaub nicht gefährden, räumen wir mit den zehn häufigsten Missverständnissen auf:

1. Innerhalb der Europäischen Union brauche ich keine Reisedokumente mehr.
Falsch. Reisende müssen sich in der EU sowohl in Staaten mit als auch in Staaten ohne Schengenabkommen immer und überall mit Reisepass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.

2. Mein Führerschein reicht als Reisedokument.
Falsch. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert.

3. Ich kann überall mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass einreisen.
Nein, das ist nur bedingt richtig: die Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn haben diesbezügliche Abkommen mit Österreich.
Bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines (zumeist Billigairlines) Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Es wird daher geraten, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu benützen.

4. Auch mein Personalausweis darf abgelaufen sein.
Falsch. Ein Personalausweis muss immer gültig sein.

5. Mit einem gültigen Personalausweis darf ich in jedes Land reisen.
Aktuell akzeptieren 36 Staaten Europas den Personalausweis als Reisedokument. Für Reisen außerhalb Europas müssen die jeweiligen Bestimmungen bezüglich Reisepass (Auflagen bezüglich Gültigkeit oder Visumpflicht) berücksichtigt werden.

6. Mit einem Notpass kann ich unbekümmert reisen.
Nein, der cremefarbene Notpass wurde aufgrund eines bestimmten Anlassfalles (Pass vergessen/verloren/gestohlen...) ausgestellt und ist nur eine bestimmte Zeit gültig.
Eine weitere Hürde lauert bei der Einreise in manche Länder, wie z.B. der Türkei: Hier muss bei Verwendung eines Notpasses das für die Einreise benötigte Visum - vor Reisebeginn - an der Türkischen Botschaft in Wien oder an den Türkischen Generalkonsulaten in Salzburg bzw. Bregenz beantragt werden. Daher gilt: Vor der Abreise bei der zuständigen Vertretungsbehörde des Ziellandes rückfragen, ob eine Einreise mit dem österreichischen Notpass bzw. der Erhalt eines Sichtvermerks in einem solchen Pass bei Ankunft im Zielland möglich ist.

7. Großbritannien und Irland gehören zur EU, deshalb werden Reisedokumente bei Grenzübertritt nicht kontrolliert.
Falsch. Beide Länder gehören zwar zur EU, aber nicht zum Schengenraum. Daher müssen für geplante Urlaube nach Großbritannien oder Irland entweder ein gültiger Reisepass oder Personalausweis bei Grenzübertritt vorgezeigt werden.

8. Wenn ich mal auf einen Sprung zu unseren Nachbarn, z.B. nach Ungarn oder in die Slowakei fahre, brauche ich aber wirklich nichts mit.
Leider falsch. Zwar gehören unsere Nachbarn Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien und die Schweiz dem Schengenraum an, dennoch kann immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden. Der Führerschein reicht nicht als Ausweisdokument!

9. Wenn die Kinder mit Oma und Opa auf Urlaub fahren, brauchen sie keine eigenen Reisedokumente.
Auch das ist ein Irrglaube. Miteingetragene Kinder dürfen nur mit der Person aus- und einreisen, in deren Reisepass sie eingetragen sind. Bei Auslandsreisen mit anderen Begleitpersonen als den Eltern ist ein eigener Kinderreisepass erforderlich.
Übrigens: manche Staaten, wie Estland, Lettland oder die USA verlangen für Kinder überhaupt ein eigenes Reisedokument. Daher rechtzeitig informieren: z.B. unter www.bmeia.gv.at/ .

Achtung: Neue Kindermiteintragungen sind seit dem 15. Juni 2009 nicht mehr möglich. Bereits bestehende Kindermiteintragungen gelten jedoch noch bis 15. Juni 2012 - unabhängig davon, ob der Reisepass, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, noch darüber hinaus gültig ist.

10. Unser Haustier kommt mit in den Urlaub. Außer Futter brauchen wir nichts beachten.
Nein. Auch der Hund oder die Katze braucht einen "Pass": den EU-Heimtierausweis.

Stand: 15.06.2009